Schulmensa - Einschreibung

Verabreichung von Mahlzeiten an Schüler

Dienst aktiv

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Für wen

Für Schüler, die Schulen im Gemeindegebiet besuchen.

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht die Schulmensa-Einschreibung

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Wenn um einen vergünstigten Tarif für die Nutzung der Schulmensa angesucht wird, sind Unterlagen, welche die Berechnung des Faktors der wirtschaftlichen Lage belegen beizulegen.

Was Sie erhalten

Die Möglichkeit für Schüler die Schulmensa zu nutzen

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag um Einschreibung kann in folgendem Zeitraum gestellt werden: 

08.05.2025 bis 25.05.2025

Innerhalb von 30 Tagen erhält der Bürger einen Brief.

Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos. Die anfallenden Kosten ohne Tarifvergünstigung für die Nutzung der Schulmensa belaufen sich auf: 

  1. Verabreichung einer vollen Mahlzeit pro Woche bei einer 5-Tage Woche: Jahresbetrag von Euro 160,00
  2. Verabreichung einer vollen Mahlzeit pro Woche bei einer 5-Tage Woche: Jahresbetrag von Euro 320,00
  3. Dem zweiten bzw. jedem Pflichtschulkind einer Familie mit Wohnsitz in Klausen wird automatische eine Gebührenermäßigung von 20% eingeräumt.
  4. Den Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in der Gemeinde Klausen wird der Tarif um 70% reduziert, falls der Faktor der wirtschaftli­chen Lage der Familie niedriger oder gleich 1,20 ist.
  5. Den Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in der Gemeinde Klausen wird der Tarif um 40% reduziert, falls der Faktor der wirtschaftli­chen Lage der Familie zwischen 1,21 und 2,00.
  6. Kinder mit Behinderung gemäß Art. 4 des Ge­setzes vom 05.02.1992, Nr. 104, mit Wohnsitz in der Gemeinde Klausen, sind von der Bezah­lung der Mensagebühr befreit.

Der Betrag der zu bezahlenden Kosten wird Ihnen mit einer Zahlungsmitteilung pagoPA übermittelt.

Auf der Zahlungsmitteilung pagoPA sind die Möglichkeiten, wie und wo die Zahlung vorgenommen werden kann, angegeben.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 27.11.2025, 14:55 Uhr