Das Einreichen des Antrags ist kostenlos. Die anfallenden Kosten ohne Tarifvergünstigung für die Nutzung der Schulmensa belaufen sich auf:
- Verabreichung einer vollen Mahlzeit pro Woche bei einer 5-Tage Woche: Jahresbetrag von Euro 160,00
- Verabreichung einer vollen Mahlzeit pro Woche bei einer 5-Tage Woche: Jahresbetrag von Euro 320,00
- Dem zweiten bzw. jedem Pflichtschulkind einer Familie mit Wohnsitz in Klausen wird automatische eine Gebührenermäßigung von 20% eingeräumt.
- Den Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in der Gemeinde Klausen wird der Tarif um 70% reduziert, falls der Faktor der wirtschaftlichen Lage der Familie niedriger oder gleich 1,20 ist.
- Den Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in der Gemeinde Klausen wird der Tarif um 40% reduziert, falls der Faktor der wirtschaftlichen Lage der Familie zwischen 1,21 und 2,00.
- Kinder mit Behinderung gemäß Art. 4 des Gesetzes vom 05.02.1992, Nr. 104, mit Wohnsitz in der Gemeinde Klausen, sind von der Bezahlung der Mensagebühr befreit.
Der Betrag der zu bezahlenden Kosten wird Ihnen mit einer Zahlungsmitteilung pagoPA übermittelt.
Auf der Zahlungsmitteilung pagoPA sind die Möglichkeiten, wie und wo die Zahlung vorgenommen werden kann, angegeben.