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Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen.
Ergebnisse: 7
Hiermit wird bekanntgegeben, dass in einer der nächsten Sitzungen des Gemeindeausschusses der Vorschlag...
Mit dem Regionalgesetz vom 22. September 2025, Nr. 6 wurden Maßnahmen für die Förderung der Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren eingeführt.
Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren.
Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt. Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 10,00 Euro einzahlen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Allgemeine Angelegenheiten (Karl Heiss).
Fundsuche auf der Webseite www.fundinfo.it