Plakatierungsgebühren

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Allgemeine Angelegenheiten (Karl Heiss).

Veröffentlichungsdatum:

31.12.2024

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Das Amt für Allgemeine Angelegenheiten verwaltet die Gebühren und den Plakatierungsdienst, da wildes Plakatieren auf dem Gemeindegebiet untersagt ist.

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Zuletzt aktualisiert: 03.11.2025, 16:34 Uhr

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