Verordnung über die Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie

Verordnung über die Durchführung von öffentlichen Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie auf dem Gemeindegebiet von Klausen.

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Veröffentlichungsdatum

26.04.2017

Beschreibung

Die Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen der Gemeinde Klausen in Regie, also mit eigenen Mitteln oder Personal, durchgeführt werden können. Sie legt fest, wann und in welchem Ausmaß diese Vorgehensweise zulässig ist, wie die Kosten zu ermitteln sind und welche Dokumentation erforderlich ist. Ziel ist eine transparente und rechtmäßige Durchführung kleinerer Maßnahmen ohne öffentliche Ausschreibung.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

26.04.2017

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Zuletzt aktualisiert: 14.10.2025, 12:12 Uhr

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