Demografische Ämter

Die Demografischen Ämter bestehen aus Meldeamt, Standesamt und Wahlamt

Zuständigkeiten

Meldeamt

Das Meldeamt ist zuständig für:

  • Führung des Registers der ansässigen Bevölkerung
  • Führung des Melderegisters der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger (AIRE)
  • Erstellung von Bevölkerungsstatistiken
  • Ausstellung meldeamtlicher Bescheinigungen
  • Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten
  • Ausstellung von SPID
  • Bearbeitung von Wohnsitzänderungen
  • Versand von Einladungen zur Abgabe der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen
  • Aufgaben im Bereich des Militärdienstes
  • Beglaubigung von Kopien und Unterschriften


Standesamt

Das Standesamt stellt auf Anfrage folgende Bescheinigungen und Bestätigungen aus: 

  • Geburtsschein
  • Trauschein
  • Todesbescheinigung
  • Auszüge aus dem Geburtenregister
  • Auszüge aus dem Trauungsregister
  • Auszüge aus dem Sterberegister


Wahlamt

Das Wahlamt hat die Aufgabe die Wählerlisten der Gemeinde zu führen. In die Wählerlisten werden alle in der Gemeinde ansässigen Bürger eingetragen, die das aktive Wahlrecht haben.

Das aktive Wahlrecht haben alle volljährigen italienischen Staatsbürger, sofern keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.

Für Regional- bzw. Landtagswahlen in der Region Trentino Südtirol müssen die Wähler außerdem seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in der Region ansässig sein.

Für das aktive Wahlrecht in der Provinz Bozen muss der Wähler von den vorgeschriebenen 4 Jahren Wohnsitz in der Region mindestens 2 Jahre in unserer Provinz ansässig sein.


Wahlausweis

a) Gültigkeit: 

  • Der neue Wahlausweis ist für 18 Wahlgänge gültig und muss deshalb aufbewahrt und bei den nächsten Wahlen wieder verwendet werden. Der Wahlausweis wird jedem Wähler von amtswegen zugestellt.

b) Verlust des Wahlausweises:

  • Bei Verlust des Wahlausweises, muss sich der Interessierte an seine Wohnsitzgemeinde wenden, welche ihm ein Duplikat ausstellt.

c) Wohnsitzverlegung und Adressänderung:

  • Bei Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde, stellt die neue Wohnsitzgemeinde dem Wähler einen neuen Wahlausweis aus und zieht den alten Wahlausweis ein. Bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde wird dem Wähler eine Etikette mit den entsprechenden Änderungen zugesandt, die er auf dem Wahlausweis anbringen muss.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Bevölkerungsdienst

Verwaltungsbereich

Adresse

OBERSTADT 74, 39043 KLAUSEN

Verantwortlich

Mitarbeiter

Erika Stoffner

Verwaltungsassistentin

Manuela Kuppelwieser

Verwaltungsassistentin

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 21.11.2025, 14:24 Uhr