Kindergartengebühr für 2009/10

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Das Ausmaß der Monatsgebühr zu Lasten der Eltern an den Landeskindergärten in der Gemeinde Klausen für das Schuljahr 2009/2010 wurde wie folgt festgelegt:

 

l        für das erste Kind  58,00 €

l        für das zweite und jedes weitere Kind   48,00 €

l        für Kinder der Gemeinde Klausen, die mehr als 2,5 km vom Kindergarten entfernt wohnen  48,00 €

l        für Kinder, die die verlängerte Unterrichtszeit in Anspruch nehmen 

-an 3 und mehr Tagen

1. Kind    80,00 €                                    2. Kind     70,00 €

-bis zu 3 Tagen

1. Kind    69,00 €                                    2. Kind     59,00 €

l        für Kinder, die nicht in der Gemeinde Klausen ansässig sind

-normale Unterrichtszeit

1. Kind    78,00 €                                    2. Kind     68,00 €

-verlängerte Unterrichtszeit

1. Kind  102,00 €                                    2. Kind     92,00 €

 

Für die Monate September und Juni ist jeweils nur die Hälfte des Betrages zu entrichten!!

 

Die Entscheidung die verlängerten Unterrichtszeiten in Anspruch zu nehmen kann innerhalb Oktober 2009 rückgängig gemacht werden, nachher muß die Gebühr voll bezahlt werden, auch wenn die verlängerten Unterrichtszeiten nicht mehr genützt werden.

 

Bei Abwesenheit von mindestens 2 aufeinander folgenden Wochen und mehr wegen Krankheit (Hinterlegung eines ärztlichen Zeugnisses) oder anderen schwerwiegenden Fällen kann in der Gemeinde Klausen (Abteilung Buchhaltung) ein Ansuchen zur Befreiung der Kindergartengebühr ausgefüllt werden.

Ebenso gilt dieses Formular für jene Familien, die das Existenzminimum nicht erreichen, d.h. sollte die Familie von der Grundfürsorge unterstützt werden. In diesem Fall muss die Bestätigung der Grundfürsorge beigelegt werden.

Auch jene Eltern, deren Kind weiter als 2,5 km vom Kindergarten entfernt wohnt, müssen in der Gemeinde Klausen (Abteilung Buchhaltung) innerhalb des Monats September 2009 ein dafür vorgesehenes Formular ausfüllen. Bei Nichtausfüllens des Formulars wird der normale Tarif berechnet.

 

Die Einzahlung der Kindergartengebühr muß unverändert innerhalb 5. jeden Monats erfolgen. Es ist möglich, bei der Bank einen Dauerauftrag zu beantragen.

Es wird gebeten, bei der Einzahlung folgende Begründung anzugeben:

è      vollständiger Name des Kindes

è      Monat der Einzahlung

 

17.09.2009