Zweckbestimmung von 5 Promille der Steuererklärung für die Gemeinde

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Es wird darauf hingewiesen, dass es heuer für die Steuerpflichtigen die Möglichkeit gibt, beim Ausfüllen der Einkommenserklärung (Modell Unico, CUD oder 730) 5 Promille der Steuer für die Unterstützung der sozialen Einrichtungen Ihrer Wohnsitzgemeinde zuzuweisen.
Dazu genügt es, das bei allen Einkommenserklärungen beiliegende Formular im entsprechenden Feld „Soziale Tätigkeiten der Wohnsitzgemeinde des Steuerpflichtigen“ zu unterschreiben. Die von der Gemeinde erhaltenen Beträge werden dann für soziale Tätigkeiten vorgesehen: Ergänzungszahlungen für Altersheimgäste, Unterstützung für Vereine, Initiativen für Jugendliche, usw....
Für eventuelle Fragen liegen in der Gemeinde Informationsbroschüren auf.

27.03.2010