Bekanntmachung über die provisorische Aufnahme eines/r qualifizierten Arbeiter/in

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Es wird mitgeteilt, dass die Gemeinde Klausen ab 01. August 2010 eine/n qualifizierten Arbeiter/in aufnimmt. Voraussetzungen dafür sind die Erfüllung der Schulpflicht und mehrjährige Berufserfahrung im spezifischen Bereich sowie der Besitz des Zweisprachigkeitsnachweis Grad „D“.

   

Die Stelle ist der deutschen Sprachgruppe vorbehalten.

 

Es handelt sich um ein provisorisches befristetes Arbeitsverhältnis.

 

Weiters handelt es sich um eine Vollzeitstelle in der 3. Gehaltsebene.

 

Interessierte können bis spätestens Freitag, 09. Juli 2010, 12,00 Uhr, im Gemeindesekretariat ein Gesuch um Aufnahme in diese Stelle abgeben. Gesuchsvorlagen liegen im Sekretariat der Gemeinde Klausen auf.

18.06.2010