Gemeinderattssitzung vom 24. April 2012

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Am Mittwoch, den 24.04.2012 fand um 19:00 Uhr im Walthersaal in Klausen eine Gemeinderatssitzung statt.

Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Genehmigung des ersten Bauloses des Abwasserkanals Tinnetal und zwar im Abschnitt von Mühlele / Runggallen / Gugg / Mühlbach / Zalter. Das von Ing. Albert Lageder ausgearbeitete Einreicheprojekt beläuft sich auf € 2.892.575,77, davon Kosten für Arbeiten in Höhe von € 2.278.794 und zur Verfügung der Verwaltung € 613.781,77. Das Projekt wurde vom Gemeinderat mit 15  Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen genehmigt und kann nun an die zuständigen Landesämter zur Genehmigung der vorgesehenen Finanzierung weitergeleitet werden.

Weiters wurden vom Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

·        Mit Bilanzänderung wurden Landesbeiträge für die Asphaltierung der Zufahrtsstraße in die St. Michael-Siedlung unter dem Festplatz in Latzfons (€ 30.000), für die Sanierung von Unwetterschäden beim Öbersthof (€ 2.800) und für die Durchführung der Volkszählung (€  6.591) eingebaut. Für die Abänderung des Durchführungsplanes Zone Oberpertinger/Gschlosser in Gufidaun wurden € 8.000 vorgesehen.

·        Der  Pachtvertrag mit den Schwimmbadbetreibern verfällt im kommenden Jahr. Mit der Ausschreibung des Pachtvertrages sollte frühzeitig begonnen werden. Das Auflagenheft zur Verpachtung des städtischen Schwimmbades für die Saisonen 2013/14 bis 2015/16 soll bei der nächsten Gemeinderatssitzung zur Abstimmung gebracht werden. Die Jahre bis 2016 sollten genutzt werden um ein Gesamtkonzept zu erstellen, wobei alle Sportstätten unter einer Führung,  eventuell auch unter Einbindung von Privaten Investoren, geführt werden sollten.

·        Die Abänderungen zur Vereinbarung über die Rückvergütung der von den Gemeinden Klausen getragenen Ausgaben für die Mittelschule Klausen wurden einstimmig genehmigt. Die Änderungen betreffen die Beteiligung der Gemeinden an den Rückzahlungsraten an den Rotationsfond für Investitionen und an den außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten.  Die Verrechnung erfolgt im Verhältnis der durchschnittlichen Schülerzahl der letzten drei Jahre.

·        Der Ratsbeschlusses Nr. 37 vom 06.06.2007, betreffend die Umwidmung von Wald in Landwirtschaftsgebiet in der Fraktion Latzfons (Winkler Benedikt) wurde widerrufen.

·        Am Villnösserbach soll ein Wasserkraftwerk errichtet werden welches von der Villnösser Bach Konsortial GmbH realisiert wird. Die Wasserkonzession liegt vor und die Ausschreibung der Arbeiten steht demnächst an. Die Gemeinde Klausen ist an dieser Gesellschaft mit 27 % beteiligt. Im Verwaltungsrat wurde die Gemeinde Klausen bisher von Mitterrutzner Michael vertreten. Als neuer  Vertreter für die kommende Verwaltungsperiode wurde vom Gemeinderat Vize-Bürgermeister Waldboth Manfred gewählt.

·        Die Durchführungsbestimmungen für das Gewerbegebiet "Spisser" in Gufidaun wurden einstimmig  ergänzt.

·        Die Betriebsordnung für die Recyclinghöfe in Klausen und Latzfons ist ausgelaufen. Bei einer Kontrolle der zuständigen Landesämter wurden die Recyclinghöfe begutachtet, wobei eine neue Ermächtigung bis zum Jahr 2017 ausgestellt wurde. Vom Gemeinderat einstimmig genehmigt wurden die Tabellen der zugelassenen Wert- und Schadstoffe.

 

Debattiert wurde zu Beginn der Sitzung auch über die Problematik, der von der Gemeindeverwaltung zu spät erfolgten Eintreibung der Infrastrukturenbeiträge für vier Wohnbauzonen in Latzfons und Verdings. Die Gemeindeverwaltung  forderte die privaten Bauträger der Wohnbauzonen im Februar 2012 auf, geschuldete Infrastrukturenbeiträge zu zahlen. Dabei handelt es sich um Abrechnungen welche für zwei Zonen im Jahre 2001 und für zwei weitere Zonen im Jahre 2005 erfolgt sind. Die Bürgerliste hat diesbezüglich eine Anfrage im Gemeinderat gestellt auf welche der Sekretär detailliert antwortete. Tatsache ist dass Zonen nicht bei Ausstellung der Benutzungsgenehmigung abgerechnet werden können sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund erstellter und genehmigter Endabrechnungen. Die Gemeinde muss auf jeden Fall schadlos gehalten werden, sollten nicht alle Bauträger die geschuldeten Infrastrukturenbeiträge bezahlen. Dementsprechend wurden vonseiten der Mitarbeiter bereits die notwendigen Meldungen bei der Vermögenshaftpflichtversicherung eingereicht.

Wer nähere Informationen über die Beschlussfassungen wünscht, kann jederzeit in die im Gemeindeamt aufliegenden Beschlüsse Einsicht nehmen. Außerdem können alle Beschlüsse vollinhaltlich auch auf der Internetseite der Gemeinde unter www.klausen.eu (Amtstafel) gelesen werden.

27.04.2012