IMU-Steuer

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

223011250_ci1312483[130086].jpg

Ab heuer ersetzt die IMU-Steuer die ICI-Steuer.

Die Gemeinde wird auch weiterhin den Bürgern den Betrag der Steuer mitteilen, welche aufgrund der erklärten Liegenschaften und der Katasterdaten geschuldet ist. Die diesbezügliche Zusendung für die Akontozahlung wird den Bürgern in diesen Tagen übermittelt.

ACHTUNG: Personen welche mehr als 10 Immobilien besitzen werden keine Vorausberechnung erhalten, weiters wurden Gebäude der Katasterkategorie D (Hotels, Gasthäuser, Restaurants …) und Baugrundstücke in der Vorausberechnung nicht berücksichtigt. 

Laut Staatsgesetz Nr. 16 vom 2. März 2012 wird die Akontozahlung aufgrund der staatlichen Regelung der Hebesätze und Freibeträge berechnet:
4 ‰ Hauptwohnung und Zubehör
7,6 ‰ alle anderen Immobilien

Die Katasterwerte der denkmalgeschützt, der unbewohnbaren oder der unbenutzbaren Immobilien sind zur Hälfte reduziert.

Bis zum 30. September beschließt die Gemeinde die eigenen Hebesätze und Freibeträge und kann in der eigenen Verordnung Begünstigungen genehmigen, die vom Landesgesetz Nr. 8 vom 18. April 2012 vorgesehen sind.

Ende November wird eine weitere Zusendung erfolgen, mit der Berechnung der Saldozahlung bzw. Ausgleichszahlung, weil die von der Gemeinde genehmigten Hebesätze und Freibeträge zur Anwendung kommen.

Die Akontozahlung kann nur mittels Mod. F24 erfolgen (wird der Vorausberechnung beigelegt).
Fälligkeiten: 1. Rate: 18.06.12 - 2. Rate: 17.12.12

Die staatliche Regelung räumt für das Jahr 2012 nur für die Hauptwohnung samt Zubehör die Möglichkeit ein, in zwei oder in drei Raten zu zahlen. Die Vorausberechnung erfolgt wegen der äußerst komplexen Verwaltung der Steuer nur in zwei Raten. Wer sich für die Bezahlung in drei Raten entscheidet, muss die Beträge selbst berechnen.  

ACHTUNG – Liegenschaften die im Gebäudekataster einzutragen sind:
Für die im Grundkataster eingetragenen landwirtschaftlichen Gebäude, welche bis zum 30. November 2012 ins Gebäudekataster einzutragen sind (es handelt sich grundsätzlich um die Katasterkategorien F/9 und F/10), ist die Zahlung der IMU in einer einzigen Rate innerhalb 17. Dezember 2012 zu tätigen.
Hinsichtlich der Eintragung solcher Immobilien ist es empfehlenswert, dass sich jeder Bürger mit seinem Steuerberater bzw. mit den Verbänden/Patronaten über die weitere Vorgehensweise berät.

Weitere Informationen:
Datei herunterladen: PDFFaltblatt IMU Regelung in deutsch
Datei herunterladen: PDFFaltblatt IMU Rechenbeispiele in deutsch

 

26.05.2012