Hinweise für die politischen Wahlen vom 24. u. 25. Februar 2013

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Indicazioni per le elezioni politiche del 24 e 25 febbraio 2013

Gewählt wird:
- am Sonntag, den 24.02.2013 von 8 bis 22 Uhr und
- am Montag, den 25.02.2013 von 7 bis 15 Uhr;

Für die Ausstellung von Wahlausweis-Duplikaten, bzw. für die Aushändigung des Wahlausweises an jene, die ihn noch nicht abgeholt haben, bleibt das Wahlamt der Gemeinde während der gesamten Dauer der Abstimmung durchgehend geöffnet. Wer aufgrund eines Adressenwechsels innerhalb der Gemeinde auf dem Wahlausweis nicht die richtige Sektion vermerkt hat, möge sich im Wahlamt der Gemeinde die entsprechende Etichette abholen.

Wer eine Begleitung in die Wahlkabine benötigt, muss vom Amtsarzt der Gemeinde eine ärztliche Bescheinigung einholen und diese zusammen mit dem Wahlausweis ins Wahlamt der Gemeinde bringen, damit dort ein Vermerk angebracht werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die begleitende Person selbst Wähler/in sein muss und nur eine einzige Person begleiten darf.

Zur Wahl der Abgeordnetenkammer zugelassen sind jene, die in den Wählerlisten eingetragen sind und am 1. Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle in den Wählerlisten Eingetragenen, die am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet haben, wählen auch für den Senat. Es ist untersagt Mobiltelefone mit Digitalkameras oder andere Apparaturen zur Bildaufnahme in den Wahlkabinen zu gebrauchen.

Italienische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben (A.I.R.E.-Wähler) wählen bei den politischen Wahlen im Ausland.

19.02.2013