Information für Inhaber von RID-Aufträgen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

(gilt für JEDEN Dauerauftrag z.B. betreffend die Zahlung der Müllgebühr, Wasser- und Abwassergebühr, Kindergarten, Schulausspeisung usw.)

Die Gemeindeverwaltung informiert, dass gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 ab 1. Februar 2014 alle RID-Zahlungen durch den neuen Zahlungsdienst Sepa Direct Debit (SDD) ersetzt werden.

Die vor dem 1. Februar 2014 erteilten RID-Aufträge behalten ihre Gültigkeit. Die Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen werden weiterhin vom Bankkonto so wie bisher abgebucht.

Neue Abbuchungsaufträge - Änderungen der Bankverbindung - Widerrufe

Für die neuen Abbuchungsaufträge betreffend die Gemeindegebühren, die ab 1. Februar 2014 erteilt werden, müssen Sie sich an das Steueramt/Buchhaltung der Gemeinde wenden. Außerdem sind dem Steueramt/Buchhaltung auch eventuelle Änderungen der Bankverbindungen bzw. widerrufene Abbuchungsaufträge zu melden.

05.12.2013