Gefahrenzonenplan der Gemeinde Klausen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

BEKANNTMACHUNG

Die Gemeindeverwaltung gibt bekannt, dass nun der endgültige Gefahrenzonenplan der Gemeinde Klausen vorliegt. Innerhalb März 2014 wird in einer Sitzung des Gemeindeausschusses das Verfahren zur Genehmigung laut Art. 22/bis des Landesgesetzes Nr. 13 vom 13. August 1997 (Landesraumordnungsgesetz) eingeleitet. Der Gefahrenzonenplan liegt im Bauamt der Gemeinde Klausen auf und jeder kann darin Einsicht nehmen.

13.03.2014