Entwurf des Gemeindeplanes für die akustische Klassifizierung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

 Die Bürgermeisterin gibt im Sinne des L.G. Nr. 20 vom 05.12.2012 (Bestimmungen zur Lärmbelästigung) bekannt, dass der Gemeinderat im Beschluss Nr. 35 vom 14.09.2016 den Entwurf des Planes für die akustische Klassifizierung des Gemeindegebietes im Sinne des Art. 5 des obigen Landesgesetzes genehmigt hat. 

Der Planentwurf wird hiermit im Sinne des Art. 5 des obigen Landesgesetzes für 30 aufeinanderfolgende Tage ab dem 06.10.2016 an der digitalen Amtstafel - Andere Dokumente veröffentlicht.

Innerhalb dieser Frist darf jede/r Bürger/in dazu Stellung nehmen.

Sämtliche Unterlagen liegen auch im Original im Bauamt der Gemeinde zur Einsichtnahme auf.

06.10.2016