Schneeräumung

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Schneeräumung

Schneeräumung - wichtige Hinweise

  • Mit der Schneeräumung werden nicht alle Gefahrenquellen entfernt. Gehwege und Straßen bleiben rutschig. Eine komplette, sogenannte Schwarzräumung ist nicht bezahlbar und aus der Sicht des Umweltschutzes sehr bedenklich. Wir bemühen uns, Gehwege und Straßen mit schwarzmöglichst sparsamem Einsatz von Streusalz und Schotter begehbar bzw. befahrbar zu machen. Bitte bleibt deshalb besonders vorsichtig und bereitet die Fahrzeuge auf den Winter vor.

  • Bei Schneefall während der Nachtstunden werden zuerst (bis etwa 7.00 Uhr früh) alle Schulwege und anschließend die Plätze geräumt. Danach kommen die Straßen und Parkplätze dran. Die Hofzufahrten werden als letzte geräumt. Bitte habt Verständnis, wenn es bei Schneefall zu manchen Unannehmlichkeiten kommt und nicht alles genau so klappt, wie geplant. Schneefall ist eine Ausnahmesituation und nicht alles kann vorausgeplant werden. Bedenkt auch, dass unsere Arbeiter meistens schon seit mehreren Stunden unterwegs sind, sobald ihr ihnen begegnet.

  • Bitte sorgt dafür, dass euer Fahrzeug bei Schneefall nicht auf Gehsteigen oder Straßen geparkt ist. Dies würde die Schneeräumung behindern und das Fahrzeug könnte abgeschleppt werden müssen.

  • Ich möchte auch auf die Gemeindepolizeiordnung (Art. 15) hinweisen die besagt: „Die Besitzer von Gebäuden oder Grundstücken bzw. deren Vertreter im verbauten Ortskern, sind verpflichtet, den gefallenen Schnee und das Eis vor ihrem Besitz zu öffentlichen Flächen hin, bis 1,5 Meter Entfernung vom Hausrand zu räumen“. Bäume und Sträucher, welche in Straßen oder Gehsteigen hängen, müssen vom Privaten selbst zurückgeschnitten werden.

  • Der Schnee, der von privaten Flächen (z.B. Balkonen) geräumt wird, darf nicht auf der öffentlichen Straße abgeladen werden.

13.12.2019