Aussetzung der Zahlungsfristen...

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Foto für Aussetzung der Zahlungsfristen...

Auf Grund der aktuellen Lage hat der Landeshauptmann eine Dringlichkeitsmaßnahme begzüglich der Aussetzung der Einzahlungsfristen von Gemeindesteuern und -gebühren bzw. deren Nichtschuldung erlassen. Eine auszugsweise Zusammenfassung finden Sie im Dokument auf dieser Seite.

Verfolgen Sie in diesen Tagen immer auch die aktuellen Veröffentlichungen auf der Amtstafel der Gemeinde.

Auszug Dringlichkeitsverordnung (124 KB) - .PDF

26.03.2020