Rückzahlung Kindergartenbeitrag u. Ausspeisung

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Kindergarten Tag der offenen Tür

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeindeverwaltung von Klausen teilt mit, dass die Eltern der Kinder, welche den
Kindergarten und/oder den Schulausspeisungsdienst in der Gemeinde Klausen besucht
haben, ein Ansuchen um Rückzahlung des, aufgrund der Aussetzung des Dienstes durch
COVID-19, zuviel eingezahlten Betrages stellen können.
Dies gilt für jene, welche:
1) die 2. Rate für den Schulausspeisungsdienst bereits bezahlt haben
2) bereits mehr als 5 ½ Raten der insgesamt 9 Monatsraten für den Kindergarten
bezahlt haben.
All jenen, welche die 2. Rate der Schulausspeisung noch nicht bezahlt haben, wird
der noch ausständige Betrag mitgeteilt und ist innerhalb Juni auf das Konto der
Gemeinde Klausen zu überweisen (IT 92 G 08113 58310 000303007804).
Eventuell noch nicht verrechnete Beträge für das Wahlfach werden ebenfalls separat
mitgeteilt.
Bereits verfallene Monatsraten für die Kindergartengebühr und Schulausspeisung
sind ebenfalls innerhalb Juni zu überweisen.
Auf Wunsch kann der Betrag auch mit den geschuldeten Beträgen des nächsten
Schuljahres verrechnet werden.
Diese Verrechnung ist nur dann möglich, wenn das Kind im Schuljahr 2020/2021 den
Schulausspeisungsdienst oder den Kindergarten in der Gemeinde Klausen besucht. Die
Verrechnung ist auch zwischen Kindergarten und Schulausspeisung möglich (Schuljahr
2019/2020 Besuch des Kindergartens, Schuljahr 2020/2021 Besuch einer
Schulausspeisung in der Gemeinde Klausen).
Das Ansuchen für die Rückzahlung/Verrechnung kann auf der Homepage der Gemeinde
Klausen heruntergeladen werden und muss dann mittels Email an folgende Adresse
geschickt werden:
manuela.hilpold@klausen.eu
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummern: 0472/858238 oder
0472/858227

Formular Rückzahlung/Verrechnung (166 KB) - .PDF

30.04.2020