5 Promille der Steuer für die sozialen Aktivitäten der Gemeinde

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Steuerpflichtige können ihrer Wohnsitzgemeinde 5 Promille ihrer Steuer zuweisen. Diese muss die Gemeinde für soziale Tätigkeiten verwenden. Wer die Gemeinde als Empfängerin der 5 Promille bestimmt, unterschreibt im Feld "Gemeinde" im Zusatzblatt, welches den Vordrucken für die Steuererklärung bzw. dem CUD beigelegt ist. Die 5 Promille sind nicht als zusätzliche Steuer zu verstehen und sie ersetzen nicht die 8 Promille, welche ebenfalls vom Steuerpflichtigen zweckbestimmt werden können.

08.04.2011